Fündling Bau-GmbH - Immobilien in Stade
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Haustiere

Welche Tiere gehalten werden dürfen, regelt im Einzelnen der Mietvertrag. Normalerweise sind dies Kleintiere wie Hamster, Fische oder Vögel.

 

Der Haltung von Hunden oder Katzen muss der Vermieter schriftlich zustimmen. Bei einem Tierhaltungswunsch wird jeder Einzelfall geprüft. 

 

Schlangen oder Spinnen dürfen nicht innerhalb der Mietwohnung gehalten werden.

 

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