Fündling Bau-GmbH - Immobilien in Stade
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Hausordnung

Die Hausordnung regelt das Zusammenleben der Mieter in einem Haus. Die Hausordnung in voller Länge finden Sie in Ihrem Mietvertrag.

 

Grillen

Um die Nachbarn nicht zu stören, ist das Grillen mit Holzkohle oder Gas auf Balkonen, Terrassen und  auf unmittelbar an das Haus anschließenden Flächen nicht erlaubt. Damit die Nachbarn rechtzeitig ihre Fenster schließen können, sollten sie außerdem rechtzeitig vorher informiert werden.  Niemand darf durchs Grilen belästigt werden.

 

Vermeidung von Ruhestörungen

Lärm ist das Streitthema Nummer eins unter Nachbarn. Viele Streitigkeiten lassen sich vermeiden, wenn sich Nachbarn friedlich miteinander unterhalten und untereinander absprechen. Manchmal ist es dem Lärmverurscher garnicht bewusst, dass er stört. 

 

Falls Sie sich gestört fühlen, suchen Sie bitte in einer ruhigen Minute das direkte, freundliche und objektive Gespräch mit Ihrem Nachbarn. Nennen Sie die störenden Situationen, beschreiben Sie die Auswirkungen und bitten Sie höflich um Abhife oder einigen Sie sich auf einen Kompromiss.

 

Sollten Sie auf diesem Wege nicht erfolgreich sein, stehen wir Ihnen natürlich als Ansprechpartner zur Verfügung. Wir bitten Sie, hierfür ein Protokoll (siehe unter: Downloads für Mieter) über ein- bis zwei Wochen mit detaillierten Angaben über Daten, Zeiten und konkreten Darstellungen der Verletzung des Hausfriedens zu fertigen und uns zukommen zu lassen.

 

Die allgemeinen Ruhezeiten sind von 13 bis 15 und 22 bis 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen. Ruhestörungen sind in jeder Form zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für Türenschlagen sowie über Zimmerlautstärke betriebene Medienwiedergabe. Während der Ruhezeiten soll auch nicht musiziert werden. 

 

Es stimmt übrigens nicht, dass man einmal im Monat auch nach 22 Uhr feiern darf. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Nachbarn rechtzeitig zu informieren wenn Sie einmal eine Party feiern möchten. Trotzdem sollten Sie Rücksicht auf die Nachbarn nehmen und darauf achten, die Musik nicht voll aufzudrehen und Ihre Gäste zu bitten, sich nicht mitten in der Nacht lautstark im Treppenhaus zu verabschieden.

 

Treppenhausdekoration +

Freihalten von Flucht- und Rettungswegen

Manche Mieter stellen Schuhschränke, Garderoben, Regale, Müllbeutel oder Getränkekisten ins Treppenhaus oder dekorieren dieses mit Bildern und größeren Blumentöpfen. Die Möblierung und Dekoration des Treppenhauses ist jedoch nicht gestattet.

 

Fahrräder, Roller und dauerhaft abgestellte Kinderwagen sind ebenfalls nicht erlaubt. Alle Fahrräder gehören entweder in einen Allgemein-Fahrradkeller, sofern vorhanden, oder in den eigenen Mieterkeller.

 

Das Freihalten der Flucht- und Rettungswege kann Leben retten. Auch kleine Gegenstände können bei einem Brand große Mengen an Rauch freisetzen oder tödliche Stolper- oder Brandfallen sein.

 

 

 

 

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